Sie sind Künstler:in und möchten Ihre Werke vermarkten? Bei uns sind Sie richtig! Wir öffnen Ihnen einen weiteren Zugang zum Kunstmarkt. Die Vermietung Ihrer Werke hat für Sie einige Vorteile. Die Werke bleiben in Ihrem Eigentum. Durch die Vermietung erhöht sich die Chance für einen Verkauf Ihrer Werke erheblich. Sie, bzw. Ihre Kunst, bleiben im Gespräch. Der Platz im Atelier inspiriert Sie zu neuen Arbeiten und Sie erzielen eine faire Einnahme als Kunstschaffende.
Sie besitzen eine Kunstsammlung und können sich vorstellen Ihre Werke zeitweilig abzugeben oder gegen andere Werke zu tauschen? Auch das ist mit uns möglich. Sprechen Sie uns an!
FAQ für Künstler:innen
Wie komme ich mit den Kurator:innen von GIGs & GOODs in Kontakt?
Nutzen Sie das Kontaktformular dieser Seite. Das führt Sie direkt zu den Verantwortlichen von GIGs & GOODs. Oder rufen Sie uns an.
Muss ich eine Mappe einreichen, um in unsere Künstler:innenkartei aufgenommen zu werden?
Ja, um Ihre Werke beurteilen zu können, ist ein Blick auf Ihr Schaffen hilfreich. Außerdem wären Hintergrundinformationen zu Ihnen und Ihrem Werk nützlich. Bitte schicken Sie uns Digitalisierungen Ihrer Arbeiten oder senden Sie uns einen Link zu Ihrer Webseite.
Welche Arbeiten werden bevorzugt aufgenommen?
Wir sind bei der Auswahl der Werke grundsätzlich nicht festgelegt. Serielle Arbeiten im gleichen Format haben gute Chancen, durch die Kunden ausgewählt zu werden.
Kann ich meine Werke über GIGs & GOODs verkaufen?
Die Chance auf einen Verkauf eines Ihrer Werke steigt durch die Vermietung deutlich an. Ein Verkauf über uns ist möglich.
Kann ich ein Werk verkaufen, während es in der Verleihung ist?
Grundsätzlich ja. Auf Grund unserer Vertragsgestaltung muss dem Kunden für die Restlaufzeit der Vermietung ein ähnliches Werk gleicher Güte und Größe als Ersatz gestellt werden.
Wie lange ist ein Bild in der Verleihung?
Unser Grundmietpreis bezieht sich auf eine Vermietung ab 6 Monaten. Eine kürzere Mietzeit muss individuell mit der Kundschaft verhandelt werden. Bei unserem Rabattsystems gibt es die Staffelung, Monate 1 - 12, Monate 13 - 24 und Monate 25 - 36.
Wer hält die Rechte an dem Kunstwerk?
Die Urheberrechte aller auf dieser Webseite veröffentlichten Kunstwerke liegen bei den Künstlern und Künstlerinnen. Es sei denn, mit diesen wurde vertraglich anderes geregelt. Die Regelung der Rechte wird in unserem "Bereitstellungsvertrag und Urheberrechtsregelung für Kunstwerke" geregelt.
Sind meine Werke versichert, während sie verliehen sind?
Ja, unsere Kunden verpflichten sich, die Leihgabe der Hausratversicherung zu melden.
Wie werden die Künstler:innen vergütet?
Die Kunstschaffenden erhalten 50 % des Nettomietpreises.
Wie setzt sich der Mietpreis bei GIGs & GOODs zusammen?
Der Mietpreis wird durch den Wert des Werkes bestimmt. Wir setzen jährlich 6,66 % des Wertes des Kunstwerkes als Abnutzung an. Weitere 5% des Wertes sind die Verzinsung, also der eigentliche Mietpreis. Dies zusammen ergibt den Jahresnettomietpreis eines Werkes.
Ein Beispiel:
Sie haben eine Serie von 4 Bildern im Verleih. Jedes dieser Kunstwerke hat einen Wert von 1000 €. Es ergibt sich ein Jahresmietpreis Netto von 466,64 €. Davon erhält der/die Künstler:in 50%, also 233,32 €.
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